Hinterherfahren
Bei dieser Geschwindigkeitsfeststellung sind diverse Vorgaben zu beachten, u.a.
muss der Abstand beider Fahrzeuge ungefähr gleichbleibend sein
der Abstand darf nicht mehr als den angezeigten Tachowert betragen
die Strecke beträgt mindestens das fünffache des Tachowertes
es ist ein Sicherheitsabschlag von mindestens 20% zu nehmen
nachts sollte sich das gemessene KFZ im Lichtkegel des Polizeifahrzeugs befinden oder aber anders absolut sicher zuzuordnen sein
Aktuelle Urteile finden Sie unter: news.kanzlei-niedersachsen.de