Was kostet das?
Natürlich kostet eine anwaltliche Beratung Geld! Aber auch hier gilt:
Guter Rat ist teuer! Und entsprechend
Können Sie es sich leisten, darauf zu verzichten?
Rechtsschutzversichert?
Na wunderbar!
Zumindest wenn Ihre Versicherung auch Verkehrsordnungswidrigkeiten umfasst. Ich stelle gerne eine kostenlose Deckungsanfrage. Regelmäßig trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten meiner Mandatierung, unter Umständen müssen Sie eine vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
Achtung: Fahrt- und Reisekosten werden von der Versicherung nicht übernommen, diese haben (selbst bei einem Freispruch) regelmäßig Sie zu zahlen. Entweder ich beauftrage einen Anwalt vor Ort, einen sogenannten Unterbevollmächtigten, mit der Wahrnehmung der Termine oder Sie wünschen eine persönliche Vertretung durch mich. Bitte erfragen Sie im Vorfeld die zu erwartenden zusätzlichen Kosten.
Wir bieten Ihnen verschiedene Preismodelle an, der Beratungs- und Arbeitsumfang ist hierbei gestaffelt.
Sie haben die Wahl:
Sie senden mir den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu. Ich überprüfe kurz die Formalien (z.B. Verjährung) und gebe eine erste Einschätzung ab. Hierbei prüfe ich (sofern enthalten) u.a. das angefertigte Foto oder aber auch das verwendete Messgerät, sofern dieses angegeben ist.
Die Beratung erfolgt telefonisch (national) oder per E-Mail.
Dieser Auftrag kostet Sie 119,00 €.
Bei diesem Auftrag fordere ich ergänzend die Ermittlungsakte an und überprüfe diese auch hinsichtlich etwaiger Fehler des Messgerätes oder der Messung, soweit sich dies der Akte entnehmen lässt. Regelmäßig können hierbei schon die Erfolgsaussichten des weiteren Verfahrens eingeschätzt werden.
Dieser Auftrag kostet Sie 199,00 €.
Grundgebühr, RVG 5100 |
€ 110,00 |
Verfahrensgebühr, RVG 5103 |
€ 176,00 |
Postpauschale, RVG 7002 |
€ 20,00 |
Akteneinsicht |
€ 12,00 |
Summe netto |
€ 318,00 |
19% Umsatzsteuer, RVG 008 |
€ 60,42 |
Summe |
€ 378,42 |
Sollte das Verfahren in Ihrem Sinne abgeschlossen werden, fallen nochmals 209,44 € (brutto) Anwaltsgebühren an.
Ich rate allerdings zu dieser Variante. Ich werde das Verfahren komplett für Sie führen, gegenüber der Behörde und evtl. dem Gericht für Sie tätig werden und Sie vertreten. Hierbei werde ich auch prozesstaktisch vorgehen und ggf. Voreintragungen in Flensburg bzw. deren Löschungsfristen in meine Erwägungen mit einbeziehen, um das bestmögliche Ergebnis auch im Hinblick auf Ihre Fahrerlaubnis zu erreichen.
Hier wird die gesetzliche Regelung des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) zugrunde gelegt. Die Kosten sind abhängig von der Bedeutung der Angelegenheit für Sie, der Schwere des Vorwurfs und natürlich auch des Umfangs der Schwierigkeit der Sache. Üblicherweise wird wie folgt abgerechnet (bei einer Abweichung informiere ich Sie vorher):
Gegenüber der Behörde:
Gerichtliches Verfahren in der ersten Instanz:
Im Gerichtsverfahren entstehen weitere Kosten nach dem RVG.
Fahrtkosten berechne ich entsprechend des tatsächlichen Anfalls (Zug oder Flugzeug, Taxi), Fahrten mit dem KFZ und Abwesenheitsgeld werden nach dem RVG abgerechnet.
Notwendige Spesen (z.B. Übernachtungskosten) sind zu erstatten.
Sofern Sie zur Tragung der Kosten verurteilt werden, haben Sie ebenfalls Gerichtskosten sowie ggf. Kosten von Zeugen oder eines Sachverständigen zu tragen. Über das zu erwartende Gesamtkostenrisiko informiere ich Sie gerne.
Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse sämtliche Kosten mit Ausnahme der Reisekosten des Anwalts.
Rechtsbeschwerde:
Über hier anfallende Kosten werden Sie gesondert informiert.