Vorab:
Eine Mandatierung ist erst gegeben, wenn ich Ihre Anfrage bestätige und / oder tätig werde. Allein die Zusendung einer Vollmacht oder aber von Unterlagen begründet noch kein anwaltliches Mandatsverhältnis.
Erstberatung:
Falls Sie eine Erstberatung oder eine Erstberatung mit Akteneinsicht durch mich wünschen, schicken Sie mir bitte den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid zu, gerne per E-Mail oder Kontaktformular. Weiterhin benötige ich Ihre Kontaktdaten sowie eine Telefonnummer.
Wichtig: Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch eingelegt haben (es zählt der Eingang bei der Behörde). Ich werde keinen Einspruch für Sie einlegen, das Beratungsmandat bezieht sich nur auf eine Kurzberatung, ich werde in dem Verfahren nicht für Sie tätig.
Mandatierung:
Wenn Sie die Vertretung durch mich (vollständige Mandatierung) wünschen, werde ich selbstverständlich gegenüber den Behörden für Sie tätig. In diesem Fall benötige ich neben den o.g. Unterlagen noch die durch Sie unterzeichnete Vollmacht (download) sowie ggf. eine Kopie des Versicherungsscheines Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auch hier bitte ich Sie, die Einspruchsfrist zu beachten und mir die Unterlagen mindestens eine Woche vor Ablauf der Frist zukommen zu lassen.